F.A.Q. – Häufig gestellte Fragen

Viele an Wohnen für Hilfe Interessierte haben Fragen zum Projekt. Deshalb finden Sie hier eine Übersicht über die häufig gestellten Fragen mit Antworten.

Allgemeine Fragen

  • Was ist das Hauptziel von Wohnen für Hilfe?

    Hauptziel ist es, Wohnpartnerschaften zwischen Jung und Alt zu vermitteln, von denen beide Seiten durch Geben und Nehmen profitieren. Junge Menschen können Zeit zur Verfügung stellen und deshalb unentgeltlich wohnen. Senior*innen und Menschen mit Behinderung bieten Wohnraum an, erhalten Unterstützung und im besten Fall kann eine Heimunterbringung verhindert werden. Familien und Alleinerziehende werden entlastet. Das bedeutet: Sicherheit, Gesellschaft und Unterstützung durch junge Menschen.

  • Was beinhaltet der Service der Projektbetreuerin von Wohnen für Hilfe?

    Die Parteien werden informiert und ausführlich beraten. Beide erhalten Vorschläge für passende Wohnungspartner*innen. Auf Wunsch hilft sie bei der Gestaltung einer Suche-/Biete-Anzeige auf unserer Website www.wohnen-fuer-hilfe-lev.de. Sie bietet Begleitung bei persönlicher Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Wohnparteien im Projektbüro.

    Nach beidseitiger Zustimmung erfolgt die gemeinsame Besichtigung des Wohnraums. Die Projektbetreuerin gibt detaillierte Informationen zum Mietvertrag. Sie hilft  bei der Ausarbeitung individueller Vertragsvereinbarungen und formuliert die Festlegung der Details für beide Partner*innen. Sie erstellen den Mietvertrag und ist auf Wunsch bei der Unterzeichnung mit dabei.

    Die Projektbetreuerin ist Ansprechpartnerin für anfallende Fragen und gibt auf Wunsch und je nach Bedarf Hilfestellung bei der Regelung des Wohnalltages. Sie organisiert gemeinsame Treffen für alle Projektteilnehmer*innen zum Erfahrungsaustausch. Sie erfasst sämtliche Daten zur Akquirierung von Wohnraumpartnerschaften.

Häufig gestellte Fragen von Wohnraumnehmer*innen:

  • Wie läuft die Vermittlung ab?

    • auf unserer Homepage können Sie unter „Wohnraumangebote“ die aktuell freien Wohnungen/Zimmer einsehen.
    • Bei Interesse an einem konkreten Wohnraumangebot kontaktieren Sie die Ansprechpartnerin für das Projekt Wohnen für Hilfe bei der AWO Leverkusen per Email  und senden uns ihren Bewerbungsbogen zu.
    • Anschließend wird ein Termin für ein persönliches Vorstellungsgespräch vereinbart. Hierbei werden Ihre Vorstellungen und Wünschen zu Wohnraum und Wohnraumanbieter genau besprochen.
    • Stimmen Ihre Vorstellungen und die des Vermieters überein, werden Sie von uns vorgeschlagen.
    • Danach erhalten Sie von uns einen Besichtigungs- und Kennenlerntermin mit Teilnahme der Projektbetreuerin.
    • Bei gegenseitiger Sympathie wird ein weiterer Termin gemeinsam mit der Projektbetreuerin für Wohnen für Hilfe und dem Vermieter*in zur Vertragsunterzeichnung vereinbart.
  • Wer kann bei Wohnen für Hilfe mitmachen?

    Personen die

    • bereit sind, einen Teil Ihrer Zeit in Hilfeleistungen zu investieren
    • Freude am Austausch und der Kommunikation mit Menschen haben
    • soziales Engagement mitbringen
    • offen für das Zusammenleben mit anderen Menschen sind.
  • Habe ich Chancen, ein Zimmer/Wohnung zu bekommen und wie lange dauert es?

    Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. In der Regel bewerben sich stets wesentlich mehr Mieter*innen, als Vermieter*innen mit freien Wohnungen/Zimmern. Das heißt, dass es leider nicht möglich ist, jeden Bewerber*in über Wohnen für Hilfe zu vermitteln. Ob eine erfolgreiche Vermittlung zustande kommen kann, ist zudem von den Vorstellungen und Wünschen beider Bewerber*in  – sowohl Vermieter*in als auch Mieter*in – abhängig und von dem derzeitigen Bewerbermarkt.

    Denn: beide Seiten haben eine bestimmte Vorstellung vom anderen Partner*in. Natürlich spielt auch bei dieser Wohnpartnerschaft Sympathie eine große Rolle und die eigene Mobilität. Zunächst ist aber wichtig, welche Hilfeleistungen angeboten oder gefordert werden, wie groß die Unterkunft sein soll, ob möbliert, und… und… und… Deshalb im Formular die eigenen Möglichkeiten nicht zu stark eingrenzen, im individuellen Teil die Stärken hervorheben, vielleicht auch ausdrücken, was man gerne tun würde, wo man besonders gut ist.

  • Wie ist der Unterschied zu einer „normalen“ Zimmervermittlung?

    Bei Wohnen für Hilfe ist die Vermittlung eine komplexe Angelegenheit. Hier steht nicht alleine Wohnraumangebot und –nachfrage gegenüber. Es muss auch zwischenmenschlich zwischen den Wohnraumpartnern passen, damit das Zusammenleben später funktioniert. Deshalb dauert die Vermittlung bei Wohnen für Hilfe u. U. auch wesentlich länger und ist mit mehr Aufwand verbunden, als bei gewöhnlichen Zimmervermittlungen.

  • Kann ich Angaben zu meinen Wohnvorstellungen wie z.B. der Wohnlage, Zimmergröße machen?

    Ja. Bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch im Projektbüro werden ausführlich alle Ihre Vorstellungen und Wünsche zu Wohnraum, Wohnraumpartner und Hilfeleistungen besprochen.

  • Kann ich mir heraussuchen, welche Hilfen ich leisten möchte?

    Ja. Bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch im Projektbüro werden ausführlich alle Ihre Vorstellungen und Wünsche zu Wohnraum, Wohnraumpartner*in und Hilfeleistungen besprochen. Zum Beispiel: Hilfe im Haushalt, Einkaufen, Gartenarbeit, Tierpflege, PC-Hilfestellung, Kleinere Reparaturen, Kinderbetreuung, Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Begleitung Behördengang, Begleitung Veranstaltung, Fremdsprachen lernen/vermitteln.

    Wichtig: Sämtliche Pflegeleistungen sind von der Unterstützungsleistung ausgeschlossen!

  • Kostet die Vermittlung etwas?

    Nein, die Vermittlung und die Beratung sind kostenfrei!

  • Wie groß ist die zeitliche Belastung für Hilfsleistungen?

    Der zeitliche Umfang ist unterschiedlich, je nach Vereinbarung mit dem Vermieter*in. Als Faustregel gilt: pro Quadratmeter und Monat eine Stunde Hilfsdienste, zuzüglich der anteiligen Nebenkosten. Bei einer abgeschlossenen Wohneinheit, die größer ist als 15 Quadratmeter, empfiehlt sich trotzdem eine max. Gegenleistung von 15 Stunden pro Monat und falls erwünscht eine angemessene Restmietzahlung.

    Beispiel: 

    Wohnraum von 45 Quadratmeter kostet lt. Mietspiegel kalt 427,50 €
    abzgl. Hilfeleistung bei empfohlene 12,- €/Std. x 15 Std. =- 174,00 €
    Restmietzahlung253,50 € plus NK
  • Wird auch ein Mietvertrag geschlossen?

    Ja. In diesem sogenannten „Wohnraumüberlassungsvertrag“ regeln Mieter*in und Vermieter*in alle relevanten Details ihrer Wohnpartnerschaft wie z.B. Art und Umfang der Hilfeleistungen, Höhe der Nebenkosten, Nutzungs- und Reinigungsregeln für gemeinschaftliche Räume und Gegenstände u.v.m. Hierbei ist die Projektbetreuerin für  Wohnen für Hilfe unterstützend und beratend tätig. Vertragspartner sind jedoch ausschließlich Vermieter*in und Mieter*in.

  • Gibt es eine Probezeit?

    Ja. Die Dauer der Probezeit wird von den Wohnraumpartnern individuell im Wonraumüberlassungsvertrag  vereinbart und festgehalten. Es ist ratsam, die Probezeit für mind. drei Wochen bis zu drei Monate zu vereinbaren, um auszuprobieren, ob man auch im Alltag miteinander zurechtkommt.

  • Was passiert, wenn ich in der Probezeit merke, dass wir uns nicht ver-stehen?

    In der Probezeit kann der Wohnraumüberlassungsvertrag (Mietvertrag) von beiden Parteien jeder Zeit bei bis zu vier Wochen Probezeit fristlos und darüber hinaus mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen aufgelöst werden. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Im Übrigen gilt eine ordentliche Kündigungsfrist.

  • Gibt es Kündigungsfristen?

    Auch bei Wohnen für Hilfe gelten die vorgeschriebenen gesetzlichen Kündigungsfristen:

    • In der Probezeit kann der Vertrag jeder Zeit bei bis zu vier Wochen Probezeit fristlos und darüber hinaus mit einer Kündigungsfrist innerhalb von 14 Tagen beidseitig gekündigt werden.
    • Danach kann bei möbliertem Wohnraum mit einer Frist von 14 Tagen bis Monatsende gekündigt werden.
    • Bei unmöbliertem Wohnraum und Einliegerwohnungen mit einer Frist von 3 Monaten bis Monatsende gekündigt werden.
    • Im Übrigen gilt eine ordentliche Kündigungsfrist.
    • Die Vorschriften über eine außerordentliche Kündigung bleiben davon unberührt.
  • Was ist wichtig für eine Wohnpartnerschaft?

    Wichtig für ein gutes Gelingen der Wohnpartnerschaft sind das persönliche Kennenlernen der Vermieter*in und Mieter*in untereinander, sowie die umfassende Absprache der Rahmenbedingungen im Vorfeld.

Häufig gestellte Fragen von Wohnraumanbieter*innen.

  • Wer kann bei Wohnen für Hilfe ein Zimmer/eine Wohnung anbieten?

    • Ältere Menschen, die den früher genutzten Wohnraum oftmals infolge von Auszug der Kinder, Tod des Partners etc. nicht mehr vollständig nutzen, die aber gerne in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten und kleine Hilfen im Alltag wünschen.
    • Familien und Alleinerziehende, die bei der Betreuung der Kinder oder im Haushalt Unterstützung benötigen.
    • Menschen mit Behinderung, die selbständig und eigenverantwortlich in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus wohnen bleiben möchten, jedoch Hilfen im Alltag gut gebrauchen können.
    • Alle anderen Menschen, die neugierig auf den Kontakt zu jungen Menschen sind und in Gesellschaft sein möchten.
  • Welche Voraussetzungen muss ein Vermieter*in erfüllen?

    Der Wohnraumanbieter*in sollten

    • über ausreichend freien Wohnraum verfügen und sich Unterstützung in alltäglichen Dingen wünschen.
    • offen für das Zusammenleben mit unterschiedlichen Generationen sein.
    • sich selbstständig versorgen können und keine Pflegeleistungen erwarten.
    • Freude an der Kommunikation und dem Kontakt mit anderen Menschen haben.
  • Welche Voraussetzungen muss die Unterkunft mindestens erfüllen?

    • Es sollte eine ausreichende Privatsphäre der Mieter*in gewährleistet sein.
    • Deshalb sollte mindestens  ein abgetrennter Raum für den Mieter*in zur Verfügung stehen – wenn möglich abschließbar –.
    • Daneben müssen ein Bad und eine Küche zur gemeinsamen oder separaten Nutzung vorhanden sein.
  • Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnpartnerschaft bekomme?

    Das ist immer abhängig von dem derzeitigen Bewerber- und Angebotsstand, der Wohnlage, sowie von den individuellen Vorstellungen und Wünschen abhängig und kann sehr unterschiedlich sein. Generell gibt es jedoch wesentlich mehr Menschen auf Wohnungssuche, als Wohnraum.

  • Kostet die Vermittlung etwas?

    Nein, die Vermittlung und Beratung ist kostenfrei!

  • Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Wohnpartnerschaft interessiere?

    • Bitte wenden Sie sich zunächst per Email oder telefonisch an die Ansprechpartnerin bei der AWO, die das Projekt Wohnen für Hilfe betreut.
    • Es wird ein persönlicher Beratungstermin bei Ihnen vor Ort vereinbart. An diesem können Sie alle Ihre Wünsche und Vorstellungen zum Wohnraumpartner*in, dem späteren Zusammenleben und den Hilfeleistungen äußern.
  • Wie läuft die Vermittlung ab?

    • Bitte wenden Sie sich zunächst per Email oder telefonisch an die Projektbetreuung bei der AWO Leverkusen.
    • Es wird ein persönlicher Beratungstermin bei Ihnen vor Ort vereinbart. An diesem können Sie alle Ihre Wünsche und Vorstellungen zum Wohnraumpartner, dem späteren Zusammenleben und den Hilfeleistungen äußern.
    • Im Anschluss daran wird Ihr Angebot anonym auf der Homepage von Wohnen für Hilfe ausgeschrieben, worauf die Mieter sich bewerben können. Beispiel für eine anonyme Anzeige: Ältere Dame, 70 Jahre sucht Mieter*in. Aufgaben: Haus- und Gartenarbeiten, 20 Stunden im Monat. Wohnort: Leverkusen-Wiesdorf, 1 Zimmer  20m², NK ca. 60€
    • Die Ansprechpartnerin für Wohnen für Hilfe lernt alle Bewerber*innen zunächst persönlich kennen und schlägt Ihnen dann passende Bewerber*innen vor – auf Wunsch auch mehrere zur Auswahl.
    • Mit dieser Auswahl vereinbaren Sie einen gemeinsamen Besichtigungs- und Kennenlerntermin.
    • Sie entscheiden, wer Ihnen sympathisch ist und mit wem Sie zusammen wohnen möchten und teilen Ihre Entscheidung der Ansprechpartnerin bei der AWO mit.
    • Im Anschluss wird ein gemeinsamer Termin mit dem Mieter*in und der Projektbetreuung für Wohnen für Hilfe zur Vertragsunterzeichnung vereinbart.
  • Wie ist der Unterschied zu einer „normalen“ Zimmervermittlung?

    Bei Wohnen für Hilfe ist die Vermittlung eine komplexe Angelegenheit. Hier steht nicht alleine Wohnraumangebot und –nachfrage gegenüber. Deshalb dauert die Vermittlung bei Wohnen für Hilfe u. U. auch wesentlich länger und ist mit mehr Aufwand verbunden als bei gewöhnlichen Zimmervermittlungen. Zunächst einmal macht die Projektleiterin von Wohnen für Hilfe bei Ihnen einen persönlichen Hausbesuch, um ausführlich Ihre Wünsche und Erwartungen zum Wohnraumpartner und den Hilfeleistungen abzuklären. Auch die Bewerber*in, die Sie vorgestellt bekommen, müssen sich alle vorher persönlich im Projektbüro Wohnen für Hilfe bei der AWO Leverkusen vorstellen und einem Vorstellungsgespräch unterziehen.

  • Gibt es eine Probezeit?

    Ja. Die Dauer der Probezeit wird von den Wohnraumpartnern individuell im Wonraumüberlassungsvertrag  vereinbart und festgehalten. Es ist ratsam, die Probezeit für mind. drei Wochen bis zu drei Monate zu vereinbaren, um auszuprobieren, ob man auch im Alltag miteinander zurechtkommt.

  • Was passiert, wenn ich in der Probezeit merke, dass wir uns nicht verstehen?

    In der Probezeit kann der Wohnraumüberlassungsvertrag (Mietvertrag) von beiden Parteien jeder Zeit bei bis zu vier Wochen Probezeit fristlos und darüber hinaus mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen aufgelöst werden. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Im Übrigen gilt eine ordentliche Kündigungsfrist.

  • Gibt es Kündigungsfristen?

    Auch bei Wohnen für Hilfe gelten die vorgeschriebenen gesetzlichen Kündigungsfristen:

    • In der Probezeit kann der Vertrag jeder Zeit bei bis zu vier Wochen Probezeit fristlos und darüber hinaus mit einer Kündigungsfrist innerhalb von 14 Tagen beidseitig gekündigt werden.
    • Danach kann bei möbliertem Wohnraum mit einer Frist von 14 Tagen bis Monatsende gekündigt werden.
    • Bei unmöbliertem Wohnraum und Einliegerwohnungen mit einer Frist von 3 Monaten bis Monatsende gekündigt werden.
    • Im Übrigen gilt eine ordentliche Kündigungsfrist.
    • Die Vorschriften über eine außerordentliche Kündigung bleiben davon unberührt.
  • Was ist wichtig für eine Wohnpartnerschaft?

    Wichtig für ein gutes Gelingen der Wohnpartnerschaft sind das persönliche Kennenlernen der Vermieter*in und Mieter*in untereinander, sowie die umfassende Absprache der Rahmenbedingungen im Vorfeld.

  • Was mache ich, wenn sich der Mieter*in nicht an die Vereinbarungen hält z.B. die vereinbarte Hilfen nicht leistet?

    • Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem Mieter*in suchen und versuchen, die Ursachen für das Problem zu finden.
    • Sie sollten versuchen, möglichst feste Regelungen für die Erbringung der Hilfeleistung zu finden.
    • Die Projektbetreuerin ist Ansprechpartnerin für anfallende Fragen und gibt auf Wunsch und je nach Bedarf Hilfestellung bei der Regelung des Wohnalltages.
    • Das Nichterfüllen der Hilfeleistung ist ein Vertragsbruch. Deshalb gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen.